Jugendschutzkonzept des Tuspo Röllshausen
1. Präambel / Leitbild
Der Tuspo Röllshausen verpflichtet sich, die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aktiv zu fördern und zu schützen.
Jugendschutz hat oberste Priorität. Ziel ist es, ein sicheres, respektvolles und diskriminierungsfreies Umfeld zu gewährleisten.
2. Zielgruppen
- Kinder und Jugendliche
- Trainerinnen, Betreuerinnen und Ehrenamtliche
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Vereinsführung
3. Grundprinzipien des Jugendschutzes
- Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Kindern
- Null-Toleranz gegenüber Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung
- Transparenz und klare Regeln im Umgang miteinander
- Prävention statt Reaktion
- Partizipation der Jugendlichen
4. Verhaltenskodex für Trainer und Betreuer
Alle Verantwortlichen verpflichten sich zu:
- Keine körperlichen Strafen oder entwürdigenden Maßnahmen
- Kein unangemessener Körperkontakt
- Einzeltraining nur in offenen/transparenten Situationen
- Keine privaten Treffen ohne Einbindung der Eltern
- Nutzung sozialer Medien nur in angemessenem Rahmen (z. B. keine privaten Chatverläufe mit einzelnen Kindern)
- Fairer Umgang mit allen Spielern – unabhängig von Leistung, Herkunft oder Geschlecht
5. Präventionsmaßnahmen
5.1 Auswahl von Trainern und Betreuern
· Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nach § 72a SGB VIII)
- Vorzulegen durch den Trainer/Betreuer
- Zu prüfen durch den Jugendschutzbeauftragten des Vereins, sowie einem gewählten Vorstandsmitglied
- Sollte kein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, ist eine Tätigkeit als Trainer oder Betreuer einer Jugendmannschaft im Verein nicht möglich.
- Sind Eintragung im erweiterten Führungszeugnis vorhanden, ist wie folgt zu differenzieren:
- Sofern die Eintragungen nicht einschlägig, also keine Eintragungen nach §§ 174 ff. StGB, sind und auch sonst keine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist, sind diese zu ignorier.
- Für den Fall von Eintragungen, die einschlägige Verurteilungen nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII aufgezählten Tatbeständen betreffen, sollte der Einsicht berechtigte Personenkreis nach Anhörung des Betroffenen eine Beschlussempfehlung für den Vorstand aussprechen.
- Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss von der Tätigkeit im Verein.
· Unterzeichnung des Verhaltenskodex
· Sensibilisierung im Bereich Kinderschutz
· Schulungen im Bereich:
- Kinderschutz
- Prävention sexualisierter Gewalt
- Deeskalation
- Benennung eines Jugendschutzbeauftragten
5.2 Organisatorische Maßnahmen
- Vier-Augen-Prinzip bei Trainings und Fahrten
- Umkleidesituationen klar geregelt:
- Trainer betreten Umkleide nur mit Ankündigung
- Übernachtungen:
- getrennte Schlafbereiche nach Alter und Geschlecht
- kein gemeinsames Zimmer Trainer/Spieler
5.3 Kommunikation
- Transparente Elternarbeit
- Regelmäßige Elternabende
- Klare Meldewege bei Problemen
6. Umgang mit digitalen Medien
- Nutzung von Gruppen-Chats statt Einzelkommunikation
- Keine Weitergabe privater Bilder/Videos ohne Zustimmung
- Sensibler Umgang mit Social Media
- Kein Cybermobbing → sofortiges Eingreifen
7. Interventionsplan
7.1 Was tun bei Verdacht?
- Ruhe bewahren
- Beobachtungen dokumentieren
- Gespräch mit Jugendschutzbeauftragtem
- Bei vereinseigenen einfachen Konflikten, z.B. eine Beschwerde über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers, sucht der Jugendschutzbeauftragte das Gespräch zwischen den Beteiligten.
- Bei einem ernsten Konflikt oder gar dem Verdacht strafbaren Handelns informiert der Jugendschutzbeauftragte, unverzüglich die Anlaufstelle des Landesverbandes oder eine andere externe Anlaufstelle (z.B. LSB, Opferschutzorganisation) oder unmittelbar die Polizei. Alle weiteren Schritte erfolgen durch diese.
7.2 Meldewege
- Ansprechpartner:
- Jugendschutzbeauftragter
- Vereinsvorstand
- Externe Stellen:
- Jugendamt
- Beratungsstellen
- Polizei (in akuten Fällen)
7.3 Schutz des Kindes
- Sofortige Sicherstellung des Kindeswohls
- Diskrete Behandlung aller Informationen
- Unterstützung durch Fachstellen
8. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Mitspracherecht im Team (z. B. Mannschaftsrat)
- Möglichkeit zur anonymen Rückmeldung
- Förderung von Selbstbewusstsein und Grenzsetzung
9. Elternarbeit
- Information über Regeln und Werte des Vereins
- Einbindung in Veranstaltungen
- Klare Kommunikationswege
10. Dokumentation und Evaluation
- Schriftliche Fixierung aller Maßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung (mind. jährlich)
- Anpassung an neue Anforderungen
11. Ansprechpartner im Verein
- Jugendschutzbeauftragte*r: Andree Smietana
- Vorstand: Kurt Hoos
- Kontakt: info@tuspo-roellshausen.de
